AGB-Kontrollklage für Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens: Beginn der Vertragslaufzeit bei Vertragsverlängerung - 1. § 43b Satz 1 TKG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung (aF = in der Fassung vom 3. Mai 2012) und § 56 Abs. 1 Satz 1 TKG in der seit dem 1. Dezember 2021 geltenden Fassung (nF = 23. Juni 2021)) erfassen nicht nur Erstverträge, sondern insbesondere auch Vertragsverlängerungen. 2. Jedenfalls im Fall der Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrages ist im Rahmen von § 43b Satz 1 TKG aF und von § 56 Abs. 1 TKG nF für den Beginn der Vertragslaufzeit nicht auf den Zeitpunkt der vereinbarten erstmaligen Leistungserbringung, sondern auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen.